Samenspende Berlin: Seit Inkrafttreten des Samenspenderegistergesetzes am 1. Juli 2018 kann ein Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater identifiziert werden. Daher kann es keineswegs abhängig werden oder erben. Dies gilt jedoch bloß für Spenden an eine Samenbank. |
Samenspende Berlin: Dies ist wichtig zu wissen: Die Einschränkung des § 1600d Abs. 4 BGB, wonach der Samenspender nicht rechtlicher Vater des Kindes werden kann und somit nicht auf Unterhalt verklagt werden kann, gilt nur beim Vorgehen über eine Samenbank und bei medizinisch überwachter künstlicher Befruchtung. Was sind die häufigsten Gründe für einen unerfüllten Kinderwunsch? Hormonelles Ungleichgewicht, Ausbleiben des Eisprungs und fehlende, blockierte oder unbewegliche Eileiter aufgrund von Infektionen, Narbenbildung oder Endometriose. Es ist indes wichtig darauf hinzuweisen, dass die Hälfte der Zeit die Schuld des Mannes ist. |
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